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Kontakt
Obsthof Reisinger
Franz Reisinger
Mitterndorf am Jauerling 1 A-3620 Spitz an der Donau
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Obsthof Reisinger und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Obsthof Reisinger nicht an, es sei denn, Obsthof Reisinger hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Obsthof Reisinger verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Obsthof Reisinger zum Rücktritt berechtigt.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von Obsthof Reisinger verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis ist prompt ab Erhalt der Ware fällig. Der Besteller erhält zusätzlich zur Bestellung eine Auftragsbestätigung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Obsthof Reisinger berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu fordern.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Obsthof Reisinger anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Obsthof Reisinger.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von Obsthof Reisinger zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Obsthof Reisinger nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Obsthof Reisinger zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Obsthof Reisingert zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Obsthof Reisinger haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Obsthof Reisinger nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Obsthof Reisinger ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sofern Obsthof Reisinger fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Krems. Obsthof Reisinger ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.